Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Für Zwecke der Gartenbewässerung ist ein Abzug des dafür verbrauchten Wassers bei der Abwassermenge möglich, sofern die Wasserabgabe über einen möglichst an der Gebäudeaußenseite angebrachten separaten Wasserhahnes erfolgt.
Eine Ermäßigung bei den Abwassergebühren erfolgt allerdings nur für die über den separaten Gartenwasserzähler gemessenen Wassermengen, welche die Bagatellgrenze von 20 cbm jährlich übersteigen. Die zum Zwecke der Gartenbewässerung abgegebene Wasserabgabemenge ist durch einen vom Grundstückseigentümer zu erwerbenden und einzubauenden geeichten Wasserzähler, der in einer vorschriftsmäßigen Zählereinbaugarnitur an frostsicherer Stelle im Haus anzubringen ist, zu messen.
Die Verplombung des Zählers erfolgt durch den Wasserwart der Gemeinde. Die Regelungen können in einzelnen Ortsteilen abweichen, wonach im Einzelfall eine vorherige Kontaktaufnahme mir der Gemeindeverwaltung anzuraten ist.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren für diesen Antrag erhoben.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich