Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • ggf. bisherigen Fischereischein

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Fischereischeingebühr auf 5 Jahre - Neuausstellung: € 35,00 plus Fischereiabgabe € 40,00
  • Fischereischeingebühr auf 5 Jahre - Verlängerung: € 5,00 plus Fischereiabgabe € 40,00 
  • Fischereischeingebühr auf Lebenszeit: € 35,00 € plus Fischereiabgabe (Kosten abhängig vom Lebensalter)
  • Jugendfischereischeingebühr: € 5,00 plus € 10,00 Fischereiabgabe
  • Jahresfischereischeingebühr (3 Monate gültig): € 7,50 plus Fischereiabgabe 15,00 €

Weitere Hinweise:

  • Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Beantragung des Fischereischeins mit.
  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.