Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)

Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs mit wechselnden Einsatzstellen.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (Zeichen 286, 290 StVO)

  • an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus

  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung (§ 13 Abs. 1 StVO)

  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen

  • in Fußgängerbereichen (Zeichen 242 StVO)

Mit dem Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung jeweils für ein Fahrzeug beantragt werden .

Für die Antragstellung benötigen Sie folgendes Dokument:

  • Kopie vom Fahrzeugschein

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Genehmigungsgebühr je Parkausweis: € 65,00 (pro Jahr) zzgl. Auslagen (bei Versand)

Weitere Hinweise:

  • Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken ist gültig für ein Jahr.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich