Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs mit wechselnden Einsatzstellen.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:
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an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (Zeichen 286, 290 StVO)
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an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
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an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung (§ 13 Abs. 1 StVO)
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in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
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in Fußgängerbereichen (Zeichen 242 StVO)
Mit dem Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung jeweils für ein Fahrzeug beantragt werden .
Für die Antragstellung benötigen Sie folgendes Dokument:
- Kopie vom Fahrzeugschein
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Genehmigungsgebühr je Parkausweis: € 65,00 (pro Jahr) zzgl. Auslagen (bei Versand)
Weitere Hinweise:
- Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken ist gültig für ein Jahr.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich