Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden.

Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.

Folgende Hundesteuer wird erhoben:

Der Gesamtbetrag der Hundesteuer richtet sich danach, wie viele Hunde in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.

Jährlich anfallende Hundesteuer:

  • für jeden Hund: € 50,00
  • für jeden Kampfhund: € 400,00

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen. Einen entsprechenden Nachweis können Sie im Antragsprozess hochladen.

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Diese Zahlungsmethode wird seitens der Verwaltung empfohlen. Da die Hundesteuer nur einmal jährlich fällig ist, gerät die Überweisung leicht in Vergessenheit. In diesem Fall würden weitere Kosten im Mahnverfahren auf Sie zukommen. Dies lässt sich durch die Erteilung des SEPA-Mandats vermeiden, vorausgesetzt, die Abbuchung am Fälligkeitstag ist möglich (Konto noch vorhanden usw.).

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes und denken Sie im Falle der Änderung der Bankverbindung bitte an die Erteilung eines neuen SEPA-Mandats.

Sollten Sie bei Wohnsitzwechsel im aktuellen Kalenderjahr bereits eine Hundesteuer an Ihrem bisherigen Wohnort geleistet haben, so können Sie einen entsprechenden Nachweis im Upload-Feld "Sonstiges" hochladen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich