Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 GastG kann anlässlich einer Veranstaltung (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) für eine zeitlich befristete Bewirtung unter erleichterten Voraussetzungen von der zuständigen Gemeinde erlaubt werden. 

Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig (2 Wochen vorher) schriftlich bei der Gemeinde zu stellen. Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Für die Antragsstellung werden benötigt:

Eine Preisliste, aus der Menge und Preise aller Getränke ersichtlich sind.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Gebühr (ab 30,- €) wird nach der Dauer der Veranstaltung, dem Arbeitsaufwand und der jeweiligen Bewirtungsfläche festgesetzt.
  • Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie ggf. auch die notwendige Veranstaltungsanzeige ("Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen").

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich