Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- € 30,00 für Vereine/Privatpersonen pro Tag der Gestattung.
Weitere Hinweise
Den Antrag für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.
https://grosswallstadt.de/images/pdf/formulare/voruebergehende-gaststaettenerlaubnis.pdf
Ansprechpartner:
Bürgerbüro/Frau Alina Loresch, Tel.: 06022 2207-31, E-Mail: alina.loresch@grosswallstadt.bayern.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich