Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen (online)

Auszüge aus der Satzung für die Benutzung gemeindlicher Friedhofs- und Bestattungseinrichtung der Gemeinde Baar-Ebenhausen

Die Errichtung von Grabdenkmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung bedarf —unbeschadet sonstiger Vorschriften- der Erlaubnis der Gemeinde (§ 16 Abs. 1).

Die Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmals ist rechtzeitig vorher bei der Gemeinde (Friedhofsverwaltung) zu beantragen (§ 17 Abs. 3).

Größe der Grabdenkmäler und Einfassungen
Grabdenkmäler dürfen, soweit es Sicherheit und Ordnung im Friedhof erfordern, folgende Maße nicht überschreiten (§17 Abs. 1):

1) bei Kindergräbern      Höhe 1,00 m

2) bei Reihengräbern      Höhe 1,50 m

3) bei Familiengräbern    Höhe 1,50 m

4) bei Urnengräbern        Höhe 1,00 m

Das Grabmal muss so gestaltet sein, dass die Würde des Friedhofes als Ruhestätte der Toten gewährleistet bleibt. Es darf nicht grob verunstaltet oder Ärgernis erregend wirken (§18).

Eine Skizze des Grabmales kann mit folgenden Dateiformaten hochgeladen werden:

PDF, PNG, JPG.

Wenden Sie sich hierbei an den Steinmetzbetrieb!

Alternativ:

Wenn Sie diesen Dienst hier nicht nutzen wollen, kann uns Ihr Steinmetzbetrieb auch die Skizze über das geplante Grabmal an meldeamt@baar-ebenhausen.de senden.

Bitte unbedingt die Grabbezeichnung und die/den Grabinhaber/in angeben!

Die Gebühr für die Genehmigung eines Grabmales beträgt   10,00 EUR

(Bescheid bekommt die/der Grabinhaber/in)

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