Tiere; Haltung gefährlicher Tiere
Die Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art bedarf gemäß Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) der Genehmigung.
Tiere einer wildlebenden Gattung gelten als gefährlich, wenn von ihnen erfahrungsgemäß Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgeht.
Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über das Tier / die Tiere ausüben.
Notwendige Dokumente:
- Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung
- Nachweis der Sachkunde zur Haltung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Gebühren:
- Für die Bearbeitung wird im Normalfall eine Gebühr zwischen 25,00 € und 400,00 € erhoben.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich