Hund anmelden

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Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt.

Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in der jeweils geltenden Fassung genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit
anderen Hunden.

Kampfhunde

Kategorie 1:

Hunde der Rassen:

  • Pit–Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa–Inu
    (auch Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen)

Kategorie 2:

Hunde der Rasse:

  • Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler
    (auch Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen)

Steuerbefreiung und Steuerermäßigung

Steuerfrei ist das Halten von

1. Hunden zu Erwerbszwecken,
2. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
3. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerkes
    oder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft sowie deren rechtlich selbständige Untergliederungen oder vergleichbare überregionale
    Organisationen, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
4. Hunden, die für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen ‚Bi“, „Gl“ oder „H“) unentbehrlich
    sind. Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn der Hund auf Grund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Folgen der
    Schwerbehinderung zu mildern:
5. Hunde, die überwiegend zur Bewachung von Herden notwendig sind und die für Hütehunde besondere Ausbildung besitzen,
6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
7. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und nachweislich als Rettungshunde für den Zivilschutz,
    den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
8. Hunden in Tierhandlungen.

Steuerermäßigungen
Die Steuer nach ist um die Hälfte ermäßigt für


1. Hunde, die in Einöden oder Weilern gehalten werden.
2. Therapiehunde, die eine zertifizierte Therapiehundeprüfung abgelegt haben und nachweislich für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden.
3. Hunde, die aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen
    Tierheim stammen und von ihrem Halter von dort in seinen Haushalt aufgenommen werden; die Ermäßigung gilt für einen Zeitraum von zwölf Monaten.

Steuersatz

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

1. für jeden Hund 84,00 Euro,
2. für jeden Kampfhund 600,00 Euro,
3. für Kampfhunde mit Negativzeugnis 240,00 Euro.

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich