Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gemeindegebiet Fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (12 Monate gültig; beschränkt auf höchstens drei von der antragstellenden Person bestimmte Monate): Nur für Personen mit nur vorübergehendem Aufenthalt begründeten Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden, volljährigen Person)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
  • Jugendfischereischein: € 5,00
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00

Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
  • Jugendfischereischein: € 10,00
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 30,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (vgl. Tabelle)

Lebensalter bei Zahlung                               Fischereiabgabe

14 - 22                                                                 300

23 – 27                                                                288

28 – 32                                                                256

33 – 37                                                                224

38 – 42                                                                192

43 – 47                                                                160

48 – 52                                                                128

53 – 57                                                                  96

58 – 62                                                                  64

63 – 67                                                                  32

Weitere Hinweise:

  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich